
Wichtige Kundeninformation!
Das Jobcenter Burgenlandkreis ist ab 21. März 2022 wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr während der regulären Öffnungszeiten geöffnet.
Die Pflicht zur Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen und des Mindestabstandes sowie das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung bleiben weiterhin bestehen.
Zur Presseinformation ->
Wichtige Informationen zur Einführung der elektronischen Akte - HIER klicken
Das Jobcenter Burgenlandkreis begrüßt Sie
Das Jobcenter Burgenlandkreis ist für die Leistungsgewährung und die Vermittlung Arbeitsuchender nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständig. Zugleich ist das Jobcenter Burgenlandkreis Ansprechpartner für Arbeitgeber, die auf der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern sind.
Das Jobcenter Burgenlandkreis betreut an 3 Standorten seine Kundinnen und Kunden und ist ein Eigenbetrieb des Burgenlandkreises.
Unser Service für Sie
Es werden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt. Durch die Gewährung von Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld, wird der Lebensunterhalt des anspruchsberechtigten Personenkreises gesichert. Vorrangige Zielsetzung ist jedoch die (Wieder-)Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt. Die Anspruchsberechtigten sollen hierbei so gefördert werden, dass sie künftig ihren eigenen, und den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen, möglichst unabhängig von weiteren Leistungen aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.