Arbeitslosengeld II kann jede erwerbsfähige hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich und die eigene Familie sicherzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.
Einige Personen sind vom Arbeitslosengeld II ausgeschlossen. Das betrifft u.a. Rentner, Personen in Pflegeheimen oder anderen stationären Einrichtungen, Asylbewerber, Ausländer ohne besonderes Aufenthaltsrecht sowie Studierende.
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