Informationen über Einschränkungen im Jobcenter Burgenlandkreis aufgrund des Coronavirus/Covid-19
Aktuell ist der Zugang nur im Notfall und nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Ohne Termin bearbeiten wir Ihr Anliegen weiter und stehen wir Ihnen während der Zeit der Zugangseinschränkungen ausschließlich postalisch, elektronisch oder telefonisch zur Verfügung. Für Ihre Antragstellung (auch ohne Formular) nutzen Sie bitte die Briefkästen in den Liegenschaften. Dies gilt auch für abzugebende bzw. abgeforderte Unterlagen.
Die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit haben wir angepasst und stehen Ihnen telefonisch wie folgt zur Verfügung:
Montag, Dienstag, Mittwoch |
7.30 Uhr bis 15.00 Uhr |
Donnerstag |
7.30 Uhr bis 17.30 Uhr |
Freitag |
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
Sie erreichen die einzelnen Standorte unter folgenden Telefonnummern:
Zeitz: |
03441 2290 499 |
Weißenfels: |
03443 3394 499 |
Naumburg: |
03445 7102 499 |
Elektronisch erreichen Sie uns unter info@jc-blk.de. Unterlagen und Anträge können Sie uns auch gern postalisch zukommen lassen.
Bitte haben Sie für die Einschränkungen für die persönlichen Vorsprachen Verständnis. Wir wollen so einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen sicherstellen.
Weiterführende Informationen und Informationen zur Antragstellung finden Sie auch auf der Webseite www.jobcenter-blk.de.
Informationen zur Antragstellung
Die Antragstellung ist grundsätzlich ohne Formular (formlos) möglich.
Hinweise zum Antrag auf Leistungen für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.03.2021 -> HIER klicken
Bitte achten Sie darauf, dass dem formlosen Antrag
- der Name des Antragstellers
- eine Anschrift
- eine Telefonnummer für einen Rückruf
zu entnehmen sind.
Antragsvordrucke stehen Ihnen auf unserer Internetseite im Bereich Leistung, Vordrucke/Formulare zur Verfügung.
Gern senden wir Ihnen auch die erforderlichen Unterlagen zu, wenn Sie keine Möglichkeit haben diese zu drucken.
Die Antragstellung wirkt nach § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB II auf den Ersten des Monats zurück, so dass sich in der Regel keine negativen Auswirkungen für Sie ergeben.
Anträge können postalischen, telefonischen sowie per E-Mail gestellt werden.
Soweit es sich um eine erstmalige Antragstellung handelt und bislang noch keine Ausweissichtprüfung erfolgt ist, ist die Übermittlung einer Ausweiskopie zur Identitätsprüfung erforderlich. Nach erfolgter Prüfung wird diese aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.
Abgabe von Originalunterlagen
Das Jobcenter Burgenlandkreis arbeitet mit der elektronischen Akte. Daher werden die Papierunterlagen nach Posteingang digitalisiert, vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Bitte reichen Sie daher nur Kopien ein, keine Originale. Originalunterlagen sind nur nach expliziter Aufforderung abzugeben! Sofern Sie Originalunterlagen abgeben und eine Rücksendung erforderlich sein sollte, kennzeichnen Sie diese Unterlagen entsprechend!