Ab sofort müssen alle Leistungsberechtigte, deren bewilligtes Arbeitslosengeld II am 31.08.2020 oder später endet, wieder einen Folgeantrag beim Jobcenter Burgenlandkreis stellen.
Die Bundesregierung ermöglichte im Rahmen des Sozialschutz-Paketes II seit Ende März 2020 allen Beziehern von Arbeitslosengeld II eine unbürokratische Weitergewährung der Leistungen. Diese befristete Regelung läuft am 30. August 2020 aus. weiterlesen...