Anpassung der Förderbeträge an die Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar2017
Ab dem 1. Januar 2017 beträgt die Förderung je Arbeitsplatz bis zu 1.370 Euro pro Monat bei 30 Wochenstunden. Die förderfähigen Obergrenzen bei 15, 20 bzw. 25 Wochenstunden betragen 690 Euro, 915 Euro bzw. 1.140 Euro....