Eingliederungszuschüsse
Eine EGZ-Förderung soll bestehende Minderleistungen eingestellter Grundsicherungsempfänger finanziell ausgleichen. Ein EGZ richtet sich nach dem Ausmaß der Minderleistungen und kann bis zu 50% des Arbeitgeberbruttos betragen. Sowohl die konkrete Höhe als auch die Dauer der Förderung ist sehr von der individuellen Situation abhängig. So können ältere Menschen (ab 50) oder Menschen mit Behinderung regelmäßig höher und/oder länger gefördert werden als Menschen, auf die diese Merkmale nicht zutreffen.
In der Regel – nicht immer – schließt sich eine Nachbeschäftigungspflicht an die Förderung an, die genauso lang andauert wie die Förderung ursprünglich bewilligt worden ist. Bei einer Förderdauer von z.B. 4 Monaten schließt sich eine Nachbeschäftigungspflichtzeit vom fünften bis achten Monat an.
Bitte richten Sie Ihre Förderanfrage an Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin im Arbeitgeberservice.