Unterstützungsangebote
Besteht individueller Bedarf an zusätzlicher Unterstützung durch externe Anbieter und Netzwerkpartner, dann besteht die Möglichkeit einer Förderung:
Sie suchen nach einer Qualifizierung, die Sie im Job weiterbringt?
Sie wollen Ihre beruflichen Kenntnisse auffrischen?
Sie möchten Ihren Schul- oder Berufsabschluss nachholen, um eine sichere berufliche Perspektive zu haben?
Dann sprechen Sie mit uns darüber. Wir suchen gemeinsam nach Möglichkeiten.
Seit 01.07.2023 haben wir weitere Möglichkeiten, um Ihnen eine individuelle Weiterbildung zu ermöglichen. Wir möchten damit erreichen, dass Sie langfristig den für Sie passenden Arbeitsplatz finden können. So können wir Ihnen beispielsweise Kurse für Basis- und Grundkompetenzen (zum Beispiel Computergrundlagen oder Auffrischung von Mathematik- und Deutschkenntnissen) viel leichter anbieten. Diese können Ihnen dann zur Vorbereitung für eine Weiterbildung helfen.
Bei Bezug von Bürgergeld und regelmäßiger Teilnahme an einer Weiterbildung, die einen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat, erhalten Sie ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich.
Zusätzlich zum Weiterbildungsgeld können Sie Weiterbildungsprämien von bis zu 2.500 Euro als Wertschätzung von Ausbildungsleistungen und Ihrem Engagement erhalten.
Sofern Sie, an einer nach § 81 SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, erhalten Sie folgende Prämien:
- nach Bestehen einer in diesen Vorschriften geregelten Zwischenprüfung oder des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und
- nach Bestehen der in genannten Vorschriften geregelten Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro.
Hinweis:
Ihre Umschulung muss übrigens nicht mindestens zwei Jahre dauern. Üblicherweise wird Ihre Umschulungszeit um ein Drittel gekürzt. So kommen Sie schneller ans Ziel.
Bei einer geförderten Berufsausbildung verlängert sich die Unterstützung vom Jobcenter auf bis zu drei Jahre. So haben Sie ausreichend Zeit, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen und Ihren Wunschberuf zu erlernen.
Die genannten Leistungen müssen Sie nicht separat beantragen, sondern Sie werden vom Jobcenter automatisch berücksichtigt.
Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine individuelle Förderleistung, die ihre passgenaue berufliche Eingliederung unterstützt:
- Heranführen an den Ausbildung- und Arbeitsmarkt
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Betriebliche Erprobungen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
- Coaching
Neben unseren "Basisangeboten" bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, spezielle Projekte für besondere Personen nutzen zu können.
Über diese Projekte können Sie sich hier informieren. Sie können sich auch informieren, für welche besonderen Personen die Projekte vorgesehen sind.
Es ist noch keine Arbeit für Sie in Aussicht und Sie möchten etwas für die Gesellschaft tun? Vielleicht möchten Sie auch gemeinsam mit anderen etwas tun? Dann könnte ein sog. „1-Euro-Job“ für Sie in Betracht kommen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
120 Euro pro Monat
Für diese Tätigkeiten erhalten Sie neben den allgemein für Sie bewilligten Leistungen (Regelleistung, Kosten der Unterkunft) einen zusätzlichen Euro für jede absolvierte Arbeitsstunde. Dies ist kein Entgelt, sondern dient lediglich als Ersatz Ihrer Aufwendungen. Bei üblichen 30 Stunden pro Woche kann man 120 Euro Aufwendungsersatz pro Monat erhalten, ohne dass dies auf Ihre sonstigen Leistungen angerechnet wird.
Was erwartet mich?
Das kommt darauf an, was Sie wollen und können. Manchen Menschen tut es gut, wenn sie eine Tätigkeit im Freien ausüben können. Andere wiederum suchen den Kontakt mit Menschen. Schließlich gibt es auch kreative Tätigkeiten oder Tätigkeiten in Werkstattbereichen. Egal, für was wir uns gemeinsam entscheiden, es wird immer im öffentlichen Interesse sein.
Sie haben eine Arbeit in Aussicht, weil Ihnen eine private Arbeitsvermittlung geholfen hat oder helfen soll? Wir können die Kosten für eine private Arbeitsvermittlungen über einen Gutschein bezahlen. Dabei entstehen Ihnen keine Kosten.
Dabei ist wichtig, dass der Arbeitsantritt während der zeitlich begrenzten Gültigkeit des Gutscheins passiert. Wichtig ist auch, dass die private Arbeitsvermittlung zertifiziert ist. Ob ihre private Arbeitsvermittlung dieses Zertifikat besitzt, fragen Sie am besten beim ersten Gespräch. Die Grundlage für diese Zertifizierung ist § 178 SGB III.
Wenn Sie einen Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung haben möchten, reden Sie mit Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin der Integration.
Auf dem aktuellen Arbeitsmarkt sind viele Arbeitsstellen nicht besetzt, weil Arbeitgeber keine passenden Mitarbeiter/innen finden. Öfters haben auch Personen eine Chance, die nicht ideal auf die Stelle passen. Zum gegenseitigen Kennenlernen gibt es daher die Möglichkeit der sogenannten „Probearbeit“.
Formell handelt des sich dabei um eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit bei einem Arbeitgeber. Die gesetzliche Grundlage ist im § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III geregelt.
Beantragen - Bewilligen - Loslegen!
Beachten Sie bitte, dass Sie nie schon zur Probe arbeiten, ohne dass Sie dies vorher bei Ihrem Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin im Integrationsbereich des Jobcenters angezeigt haben und es bewilligt worden ist. Sollten Sie Fahrkosten haben oder eine andere Unterstützung brauchen, dann sind wir für Sie da.