„Mit Unterstützung in die Zukunft – wir gehen zusammen!“
Sie suchen Arbeit und benötigen Unterstützung?
Das Jobcenter Burgenlandkreis unterstützt Sie nicht nur mit Geld zur Bestreitung des Lebensunterhalts, sondern auch mit Hilfen zur Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis. Ihnen soll so ermöglicht werden, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selber bestreiten können. Im Jobcenter Burgenlandkreis ist hierfür der Integrationsbereich zuständig.
Für folgende Personen gibt es spezialisierte Ansprechpartner/innen:
- Junge Menschen
- Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung
- Selbständige
- Migrantinnen und Migranten
Wir sind für Sie in folgenden Beratungsformen erreichbar:
- persönliche Beratung
- telefonische Beratung
- Beratung unter Nutzung digitaler Kommunikationsplattformen
- Wahrnehmung von Terminen innerhalb und außerhalb der Dienststelle
Einen ersten Überblick über die Unterstützungsmöglichkeiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) erhalten Sie hier:
Neues zum Bürgergeldgesetz
Seit dem 1. Juli 2023 können wir Sie noch besser unterstützen und individueller fördern.
Eine Arbeitsaufnahme steht nicht mehr an erster Stelle. Mit Weiterbildungen und Qualifizierungen können wir Ihre Chancen auf einen langfristigen und sicheren Arbeitsplatz erhöhen.
Was sich mit dem Bürgergeldgesetz noch geändert hat:
- Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird schrittweise durch einen sogenannten „Kooperationsplan“ ersetzt.
Mit Ihnen gemeinsam werden wir versuchen, Ihre Situation und die Gründe für Ihren Leistungsbezug besser zu verstehen. Gemeinsam werden wir auch besprechen, was zur Verbesserung Ihrer Situation hilfreich sein kann. Über alle Absprachen und die vereinbarten Schritte erhalten Sie einen Plan. Dieser soll Ihnen auf einer verständlichen Art und Weise zeigen, welche Schritte wir gemeinsam gehen möchten, damit die Ziele erreicht werden.
Den Plan werden wir uns gemeinsam nach einiger Zeit ansehen und schauen, welche Ziele erreicht wurden. Wenn nötig, werden die bisherigen Ziele angepasst.
Manchmal kann es dabei zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Dann sollten wir alles noch einmal in Ruhe besprechen. Oft können unterschiedliche Vorstellungen durch ein weiteres Gespräch beseitigt werden.
Kommt es zu keiner gemeinsamen Lösung, kann ein Schlichtungsverfahren helfen, nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Eine unabhängige Person wird dann in einem gemeinsamen Gespräch mit allen Beteiligten versuchen, innerhalb von 4 Wochen eine Lösung zu finden. Das Verfahren können Sie und auch wir einleiten.
Wenn Sie sich an Absprachen nicht halten und uns keinen Grund dafür mitteilen können, können wir Sie im Einzelfall auch verbindlich auffordern, bestimmte Sachen anzugehen.
Im Bedarfsfall erreichen Sie die Schlichtungsstelle per E-Mail.
- Zu den neuen Angeboten gehört auch ein individuelles Coaching.
Gemeinsam können wir an besonderen, individuellen Problem arbeiten, welche derzeit verhindern, dass Sie arbeiten gehen können. Wir nennen das "Ganzheitliche Betreuung" oder auch "Coaching". Wir können Sie auch während einer Ausbildung oder einer Beschäftigung unterstützen.
- Zusätzliche Leistungen können gezahlt werden.
Wer eine abschlussbezogene Aus- oder Weiterbildung absolviert, erhält ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich.
Für eine erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfung gibt es eine Weiterbildungsprämie.
Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf zukünftig auch drei Jahre (bisher nur zwei Jahre) gefördert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie -> hier.